Mineralwasser
Warum nicht jedes Wasser aus der Flasche Mineralwasser sein darf: EU-Recht seit 1980, Anerkennungsverfahren, Kennzeichnungsschwellen von calciumhaltig bis natriumarm und der Unterschied zu Quell- und Tafelwasser.
Natürliches Mineralwasser ist rechtlich das strengste Wasser der Flasche: Es muss aus unterirdischen, vor Verunreinigung geschützten Vorkommen stammen, seine Zusammensetzung muss konstant bleiben, und es wird pro Quelle behördlich anerkannt. Die europäische Richtlinie 2009/54/EG definiert genau, was das bedeutet – und was ein Wasser alles erfüllen muss, um sich so zu nennen (abgerufen am 2026-08-23).
Die Definition im Detail
Nach Anhang I der Richtlinie ist natürliches Mineralwasser „ein mikrobiologisch einwandfreies Wasser, das seinen Ursprung in einem unterirdischen Quellvorkommen hat". Es unterscheidet sich deutlich von gewöhnlichem Trinkwasser durch:
- seine Eigenart – den Gehalt an Mineralien, Spurenelementen oder sonstigen Bestandteilen
- seine ursprüngliche Reinheit
Beide Merkmale müssen „unverändert erhalten" sein. Dazu kommt eine Pflicht, die kaum jemand kennt: Zusammensetzung, Temperatur und wesentliche Merkmale müssen „im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant bleiben" – ein Wasser, das bei Regen plötzlich anders schmeckt oder andere Werte liefert, fällt durch.
Die vier Wasserarten im Vergleich
| Merkmal | Natürliches Mineralwasser | Quellwasser | Tafelwasser | Leitungswasser |
|---|---|---|---|---|
| Herkunft | unterirdisch, geschützt | unterirdisch | hergestellt | Grund-/Stauwasser |
| Amtliche Anerkennung | Pflicht | nein | nein | – |
| Abfüllort | am Quellort | am Quellort | beliebig | – |
| Erlaubte Behandlung | nur CO₂-Zusatz/-Entzug | Trinkwasser-Standards | Aufbereitung + Salze | nach TrinkWV |
| Zuständigkeit | BMLEH | BMLEH | BMLEH | BMG |
(Quellen: RL 2009/54/EG; BMEL-Fachseite, beide abgerufen am 2026-08-23)
Drei Konsequenzen aus dieser Tabelle erklären den Alltag:
- In Kantinen und Gaststätten-Zapfanlagen steht fast immer nur Tafelwasser – denn Tafelwasser braucht keine Quelle und darf vor Ort hergestellt werden (BMEL).
- Quellwasser ist kein „schlechteres" Mineralwasser, sondern eines ohne Anerkennungspflicht und ohne Nachweis der ursprünglichen Reinheit (BMEL).
- Heilwasser ist rechtlich gar kein Lebensmittel, sondern Arzneimittel – zuständig ist das Bundesgesundheitsministerium, nicht das Ernährungsministerium (BMEL).
Anerkennung: So wird ein Wasser zum Mineralwasser
Der Weg läuft über drei Ebenen:
- EU-Richtlinie 2009/54/EG: Die zuständige Behörde des Mitgliedstaats erkennt an, begründet die Entscheidung amtlich und veröffentlicht sie; die Liste aller anerkannten Wässer erscheint im Amtsblatt der EU (Art. 1).
- AVV Mineralwasser (2001): Die allgemeine Verwaltungsvorschrift legt fest, was geprüft wird – Geologie, Hydrologie, Chemie, Mikrobiologie. Die Anerkennung gilt für die konkrete Quellnutzung, nicht für eine Marke.
- BVL-Liste: Das Bundesamt für Verbraucherschutz führt die Liste der in Deutschland zugelassenen Wässer.
Für Drittland-Wässer gilt eine Besonderheit: Ihre Bescheinigung gilt höchstens fünf Jahre (RL 2009/54/EG Art. 1 Abs. 3).
Perlungsstufen: Was die Etiketten bedeuten
Die Bezeichnungen sind EU-weit genormt (RL 2009/54/EG Art. 5):
| Etikett | Bedeutung |
|---|---|
| Natürlich kohlensäurehaltig | CO₂-Gehalt wie am Quellaustritt |
| Mit eigener Quellkohlensäure versetzt | mehr CO₂, aber aus derselben Quelle |
| Mit Kohlensäure versetzt | CO₂ fremder Herkunft |
| Kohlensäure entzogen (ganz/teilweise) | physikalischer Entzug |
„Still" ist die Negation all dieser Varianten. Medium und classic sind keine EU-Begriffe, sondern deutsche Marktpraxis für Zwischenstufen – eine gesetzliche Gramm-Grenze je Liter gibt es dafür nicht.
Als einziger Inhaltzusatz ist überhaupt nur Kohlensäure erlaubt, und deren Entzug muss physikalisch erfolgen (Art. 4). Alles andere – auch Mineralsalze – wäre ein Tafelwasser, kein Mineralwasser.
Mineralstoffe: Die Kennzeichnungsschwellen
Erst oberhalb fester Schwellen darf ein Wasser sich mit bestimmten Namen schmücken (Anhang III der Richtlinie):
| Bezeichnung | Schwelle (mg/l) |
|---|---|
| Sehr geringer Mineralstoffgehalt | ≤50 Rückstand |
| Geringer Mineralstoffgehalt | ≤500 Rückstand |
| Hoher Mineralstoffgehalt | >1.500 Rückstand |
| Calciumhaltig | >150 Calcium |
| Magnesiumhaltig | >50 Magnesium |
| Natriumarm | <20 Natrium |
| Natriumhaltig | >200 Natrium |
| Hydrogencarbonathaltig | >600 Bicarbonat |
| Sulfathaltig | >200 Sulfat |
| Säurehaltig | >250 freies CO₂ |
Zwei Überraschungen: „Säurehaltig" meint beim Mineralwasser die natürliche Kohlensäure, keinen sauren Geschmack. Und „Geringer Mineralstoffgehalt" beginnt schon bei 500 mg/l – sehr mineralarme Wässer sind legal und beliebt.
Historische Note: Wässer, die vor dem Stichtag 17. Juli 1980 bereits anerkannt waren und mindestens 1.000 mg/l gelöste Stoffe oder 250 mg/l freie CO₂ haben, brauchen die erweiterten Prüfungen bis heute nicht.
Markt: Zahlen aus der Branche
Der Verband Deutscher Mineralbrunnen meldet für 2025 (vdm.de, abgerufen am 2026-08-23):
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Absatz Mineral-/Heilwasser | 10,2 Mrd. Liter (+2,4 %) |
| Pro-Kopf-Verbrauch | 128,8 Liter |
| Stille Wässer | +6,1 % |
| Heilwasser | +4,2 % |
| Branche gesamt inkl. Limonaden | 13,2 Mrd. Liter (+1,2 %) |
Mineralwasser bleibt damit Deutschlands beliebtester Durstlöscher – der Trend geht dabei deutlich zum stillen Wasser.
Häufige Fragen
Warum steht in Kantinen nie echtes Mineralwasser?
Weil Zapfanlagen ortsfest sind und Tafelwasser genau dafür gemacht wurde: kein Quellzwang, Trinkwasserqualität als Basis, Salzzugabe erlaubt (BMEL).
Ist Quellwasser minderwertig?
Nein. Es stammt ebenfalls aus unterirdischen Vorkommen und erfüllt dieselben mikrobiologischen Anforderungen – ihm fehlen nur der Reinheitsnachweis und die Anerkennung (BMEL).
Ab wann darf sich ein Wasser „calciumhaltig" nennen?
Oberhalb von 150 mg/l Calcium (Anhang III). Die Schwelle regelt Kennzeichnung, nicht Gesundheit.
Was bedeutet „natriumarm"?
Weniger als 20 mg/l Natrium – die relevante Angabe für alle, die auf ihre Natriumaufnahme achten (Anhang III).
Ist Heilwasser Mineralwasser?
Rechtlich Nein: Heilwasser ist Arzneimittel und unterliegt dem Arzneimittelgesetz (BMEL).
Darf man Mineralwasser etwas zusetzen?
Nur Kohlensäure – aus derselben Quelle oder fremder Herkunft (dann anders gekennzeichnet). Der Entzug muss physikalisch erfolgen (Art. 4).
Wie viele Mineralwässer gibt es in Deutschland?
Die anerkannten Quellen stehen in der BVL-bzw. EU-Amtsblatt-Liste; die Zahl schwankt je nach Zählweise (Wässer gegen Marken). OFFEN: aktuelle Gesamtzahl.
Muss Mineralwasser am Quellort abgefüllt werden?
Ja – einer der Kernpunkte des Nutzungsrechts. Genau davon hebt sich Tafelwasser bewusst ab (Anhang II / BMEL).
Was heißt „mit eigener Quellkohlensäure versetzt"?
Das Wasser bekam zusätzliche CO₂-Mengen aus demselben Vorkommen. Fremde Kohlensäure müsste als „mit Kohlensäure versetzt" gekennzeichnet werden.
Sind stille Wässer im Kommen?
Ja: 2025 wuchsen sie laut VDM um 6,1 % – stärker als die gesamte Kategorie (abgerufen am 2026-08-23).
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